Die UVV-Prüfung ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in der Praxis häufig unterschätzt. Dabei kann sie nicht nur Unfälle verhindern, sondern auch vor hohen Bußgeldern und Haftungsrisiken schützen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Arbeitsmittel geprüft werden müssen, wer prüfen darf und wie die AP Industriemontage Sie dabei unterstützt.
Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift-Prüfung) ist eine sicherheitstechnische Überprüfung von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Arbeitsmitteln. Sie basiert auf den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und dem Sozialgesetzbuch VII. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Während die DGUV Vorschrift 3 die Prüfung elektrischer Betriebsmittel regelt, gilt die DGUV Vorschrift 70 für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Beide Vorschriften sind für Unternehmen verpflichtend umzusetzen.
Weil sie Teil der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten ist. Unternehmen müssen damit nachweisen, dass sie alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben.
Grundsätzlich müssen alle Arbeitsmittel, die ein Risiko für Mitarbeiter darstellen könnten, regelmäßig geprüft werden. Dazu zählen nicht nur Maschinen, sondern auch Fahrzeuge, Werkzeuge oder elektrische Geräte.
Besonders kritisch sind Anlagen mit beweglichen Teilen, Hebezeugen oder elektrischen Komponenten. Eine regelmäßige Prüfung ist Pflicht.
Geprüft wird unter anderem auf sichtbare Mängel, die korrekte Funktion sicherheitsrelevanter Teile und die Wirksamkeit von Schutzsystemen.
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie PKW, Transporter, LKW oder E-Bikes ist die Prüfung mindestens einmal jährlich Pflicht. Sie umfasst sowohl technische Aspekte als auch sicherheitsrelevante Ausstattungen.
Alle betrieblich genutzten Fahrzeuge, unabhängig vom Fahrzeugtyp, wenn sie für die Arbeit verwendet werden.
Die HU deckt lediglich die Verkehrssicherheit ab. Die Prüfung geht darüber hinaus und stellt sicher, dass das Fahrzeug auch den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
In der Regel ist die Prüfung einmal jährlich durchzuführen. Der genaue Rhythmus kann jedoch von der Nutzungshäufigkeit und der Gefährdungsbeurteilung abhängen.
Mindestens einmal pro Jahr, außer die Nutzung oder gesetzliche Vorgaben erfordern kürzere Intervalle.
Nach Unfällen, Reparaturen, Umbauten oder längeren Stillstandszeiten müssen Prüfungen vor der Wiederinbetriebnahme erfolgen.
Neben rechtlichen Konsequenzen riskieren Sie im Ernstfall den Verlust des Versicherungsschutzes und Haftungsprobleme bei Arbeitsunfällen.
Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen, die über die nötige Fachkenntnis und Erfahrung verfügt.
Laut Betriebssicherheitsverordnung ist das jemand mit entsprechender Berufsausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.
Zuverlässigkeit, Rechtssicherheit und Zeitersparnis. AP Industriemontage bringt die notwendige Expertise mit.
Jede UVV-Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden.
Datum, Art der Prüfung, festgestellte Mängel, durchgeführte Maßnahmen und Name des Prüfers.
Eine strukturierte Checkliste erleichtert die Durchführung und stellt sicher, dass keine sicherheitsrelevanten Punkte übersehen werden.
Mit AP Industriemontage haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur die gesetzlichen Anforderungen kennt, sondern auch praxisorientierte Lösungen anbietet.
Unsere Sachkundigen prüfen maschinen-, fahrzeug- und elektrospezifisch nach den geltenden DGUV-Vorgaben.
Kontaktieren Sie uns und sichern Sie Ihre Arbeitsmittel noch heute ab. AP Industriemontage prüft mit System und Verantwortung.
Wir von A&P Industriemontage unterstützen Unternehmen weltweit bei der Montage und Inbetriebnahme komplexer Industrieanlagen. Mit unserer Expertise und umfassenden Dienstleistungen sorgen wir für effiziente und sichere Produktionsprozesse. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Projekte erfolgreich umsetzen.
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Die UVV-Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsmitteln. Sie dient dazu, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die betrieblichen Sicherheitsstandards zu erfüllen.
In der Regel einmal jährlich. Bei besonderen Umständen – etwa nach Unfällen, Reparaturen oder längeren Stillständen – sind auch außerplanmäßige Prüfungen notwendig.
Alle Arbeitsmittel mit Gefährdungspotenzial, darunter Maschinen, elektrische Geräte, Fahrzeuge, Hebezeuge, Leitern und mehr. Die konkrete Pflicht ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Nur eine sogenannte befähigte Person darf Prüfungen durchführen. Diese muss über Fachkenntnisse, Erfahrung und Wissen zu den geltenden Vorschriften verfügen.
Bei fehlender oder verspäteter Prüfung drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und im Ernstfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Auch der Betriebsablauf kann im Schadensfall erheblich gestört werden.
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